Energie-Blog

Tschüss, EEG-Umlage! Heute noch den Zählerstand ablesen

Seit 2020 steigen die Energiekosten stetig an. Ende letzten Jahres explodierten Strom-, Gas- und Ölpreise und es ist noch kein Ende in Sicht. Um die Privathaushalte zu entlasten, entfällt ab morgen die EEG-Umlage (Umlage nach dem Erneuerbare Energien Gesetz) auch Ökostrom-Umlage genannt. Diese wird mit der Stromrechnung automatisch mit abgerechnet. Die Einnahmen aus der EEG-Umlage werden genutzt, um erneuerbare Energien wie z.B. Wind- und Solarenergie zu fördern.

Wie viel Geld spare ich jetzt?

Die EEG-Umlage beträgt zurzeit 4,43 Cent/kWh. Eine vierköpfige Familie verbraucht im Schnitt (sofern nicht über Strom geheizt oder Wasser erwärmt wird) 4.000 kWh. Damit spart die Durchschnittsfamilie ca. 177,2€ pro Jahr – pro Monat also 14,67€. Die Energieversorger sind verpflichtet, den Kunden diese Ersparnis durchzureichen, nicht aber, darüber zu informieren. Die Energieversorger sind verpflichtet, den Arbeitspreis zu belassen, die gesparten 4,43 Cent werden Ihnen also nicht anderweitig wieder “aus der Tasche gezogen”. Zumindest nicht sofort. Einige Lieferanten umgehen diese Vorgabe, indem sie die Arbeitspreise einfach zum 01.08.2022 anheben.

Strompreissteigerungen belasten Privathaushalte

Die Differenz, die durch den Wegfall der EEG-Umlage entsteht, wird nicht direkt von den zu zahlenden Monats-Abschlägen abgezogen. Die Verrechnung erfolgt mit der Jahresendabrechnung. Auf der Jahresrechnung wird dann die Ersparnis transparent ausgewiesen.

Muss ich jetzt etwas unternehmen?

Da Ihr Versorger nur schätzen kann, wie viel Strom Sie bis zum 01.07.2022 verbraucht haben, ist es ratsam, heute den Zählerstand abzulesen und ihrem Stromlieferanten mitzuteilen. Vor allem bei sehr hohen oder über das Jahr sehr schwankenden Verbräuchen, wenn Sie z.B. über Strom heizen, lohnt sich der Gang zum Stromzähler. Den Zählerstand können Sie telefonisch oder einfach im Online-Kundenbereich Ihres Versorgers übermitteln.

Weiter benötigt es nichts, um eine trennscharfe Abrechnung zu gewährleisten.

Darf ich meinem Anbieter jetzt kündigen?

Eine Preisänderung führt normalerweise zu einem Sonderkündigungsrecht. Da der Wegfall der EEG-Umlage keine echte Preisänderung ist, berechtigt Sie diese auch nicht zu einer Sonderkündigung. Trotzdem ist es natürlich immer sinnvoll, andere Anbieter zu vergleichen und sich einen guten Stromtarif zu sichern. Auch langfristig kann man schon seinen nächsten Anbieter wählen und sich die aktuellen Preise sichern. Wir beraten Sie gerne.

Ausblick auf die Entwicklung

Da die Energiepreise an den Börsen in den letzten zwei Jahren unaufhaltsam gestiegen sind und wohl auch weiter steigen werden, ist es trotz des Wegfalls der EEG-Umlage wahrscheinlich, dass die Strompreise weiter steigen. Die Maßnahme ist somit zwar eine vorübergehende Kostenbremse aber keine Garantie für gleichbleibende oder gar sinkende Strompreise.

Energie gehört gespart! Ihre Tinka Rohlfing

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