THG-Quote

Laden Sie einfach Ihren Fahrzeugschein hoch und sichern Sie Ihren Bonus.

E-Auto registrieren und garantierte 250€ KlimaBonus sichern

Was ist die THG-Quote und wie kann man davon profitieren?

Die THG-Quote heißt eigentlich Treibhausgasminderungsquote und ist ein Instrument der Bundesregierung, Treibhausgasemissionen zu verringern und so die im Pariser Abkommen festgelegten Ziele zu erreichen.

Der Hintergrund

Unternehmen, die Kraftstoffe produzieren (bspw. Raffinerien) und die gesetzlich vorgegebene CO2- Reduktion nicht selbst erfüllen, können von anderen eingespartes CO2 kaufen und so vorgesehene Strafzahlungen vermeiden.

Bonus auch für Privatleute und Firmenflotten

Die THG-Quote machen Sie geltend, indem Sie nachweisen, dass ein vollelektrisches Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Dazu reichen Sie den Fahrzeugschein bei einem Spezialdienstleister ein, der die Berechtigungen bündelt und die Anrechnung der THG-Quote abwickelt. Ein direkter kleinteiliger Handel zwischen E-Automobil-Besitzern und Kraftstoffproduzenten soll so vermieden werden.

Der „Klimabonus“ kann jährlich beantragt werden – daher muss der Fahrzeugschein auch jedes Jahr neu eingereicht werden. Das zuständige Umweltbundesamt prüft die Anträge und zertifiziert diese. Danach werden die gebündelten Zertifikate an die Kraftstoffunternehmen verkauft. Die Erlöse gehen dann vertragsgemäß abzüglich einer Provision für den Dienstleister an die Verbraucher:innen zurück.

Und so funktioniert es

Seit Jahresbeginn 2022 können jetzt auch Besitzer:innen von vollelektrischen Autos (keine Plug-in-Hybride!) durch die THG-Quote Geld für die eingesparten CO2-Emissionen bekommen. E-Motorräder und E-Roller mit Zulassung sind ebenfalls berechtigt.

Der Markt

Seit Jahresbeginn hat sich erwartungsgemäß ein „Spezialmarkt THG-Quote“ entwickelt, in dem sich eine ganze Reihe von neuen Dienstleistern tummeln, die die Bündelung und Antragstellung für die Berechtigten übernehmen.

Die Angebote sind nicht immer transparent und sollten vom Kunden gut geprüft werden. Seriöse Anbieter zeichnen sich dadurch aus, dass sie auftretende Fragen geduldig und überzeugend beantworten können und sich auch Zeit dafür nehmen.

FAQ

Benötigt werden eine Kopie des Fahrzeugscheins und wenige personenbezogene Angaben. Wichtig ist hierbei, dass Sie als zu registrierende Person selbst im Fahrzeugschein eingetragen sind. Sie müssen darüber hinaus einen Dienstleister wie „Energiesparkontor“ als Ihren Dienstleister für die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote bestimmen.

Zugelassen sind reine Elektroautos sowie zugelassene E-Motorräder und E-Roller. Hybrid-Autos, Plug-in-Hybride, Wasserstoffautos und Erdgasfahrzeuge sind nicht quotenfähig.

Das Leasingauto kann angemeldet werden, wenn Sie im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter:in eingetragen sind.

Ja! Sie können ganz einfach auch mehrere E-Autos über die Anmeldemaske registrieren.

Ja! Sie können ganz einfach Ihre E-Flotte über die Anmeldemaske registrieren. Zu viel Arbeit? Dann melden Sie sich bei uns, wir unterstützen sie gerne. -> Kontakt

Nein! Ihre Quotenmengen sind zu gering, als dass Sie diese den Mineralölkonzernen verkaufen könnten. Daher bündelt „Energiesparkontor“ in Kooperation mit einem Dienstleister Ihre Quoten mit denen anderer Kunden, um so attraktive Erlöse für Sie zu generieren. Es sind hierbei eine Reihe administrativer Prozesse bei mehreren Behörden zu durchlaufen, die nur spezialisierte Dienstleister übernehmen können.

Sobald Ihre Registrierung vollständig abgeschlossen ist, wird Ihnen nach ca. 8 bis 12 Wochen die Prämie auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung strengster Schutzbestimmungen nach der DGSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet.

Die THG-Quote eines vollelektrischen Fahrzeugs kann einmal pro Jahr geltend gemacht werden und wird vom Umweltbundesamt an den ersten Antragsteller vergeben. Verkaufen Sie im Laufe des Jahres Ihr Fahrzeug, kann der neue Besitzer die THG-Quote erst im nächsten Kalenderjahr beantragen.

Die Auszahlung der THG-Quote ist für Unternehmer steuerpflichtig. Für Privatpersonen kann die Auszahlung auch steuerpflichtig sein. Hier ist Ihr Steuerberater gefragt.