Energie-Blog

Schon von der THG-Quote gehört?

Das Kürzel THG ist zurzeit in aller Munde.
THG ist aber nichts anderes als die Abkürzung für TreibHausGas.
Soweit – so wenig aufregend.
Beim Begriff „THG-Quote“ wird es allerdings interessant.


Eigentlich muss es auch „Treibhausgasminderungsquote“ heißen.
Denn darum geht es: Der CO2-Ausstoß muss sinken. Dazu hat sich Deutschland bei diversen internationalen Klimakonferenzen verpflichtet. Daher werden u.a. Mineralölunternehmen dazu verpflichtet, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO2-Ausstoß von Jahr zu Jahr zu senken. In diesem Jahr ist die THG-Quote noch auf 7% festgelegt. Sie soll aber bis 2030 auf 25% steigen.

Auch Privatleute können mitmachen!

Seit Anfang 2022 dürfen im Verkehrssektor nicht nur Energieversorger von eingespartem CO2 profitieren, sondern auch Halterinnen und Halter von Elektroautos. (Wichtiger Hinweis: Nur Eigentümer von vollelektrischen Autos sind anspruchsberechtigt. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen, weil sie auch mit fossilen Kraftstoffen betankt werden können.)


Zur Vereinfachung der Abwicklung hat das zuständige Umweltbundesamt den durchschnittlichen Stromverbrauch eines E-Autos auf 2000 kWh/Jahr geschätzt. Das ist im Vergleich zu einem größeren Stromversorger nicht viel. Daher müssen private E-Autobesitzer (-innen) Zwischenhändler einschalten. Diese bündeln die CO2-Minderung vieler E-Autohalter (-innen) und verkaufen diese im Paket weiter.

THG-Quote für Ladesäulen

Hochinteressant ist die THG-Quote für Inhaber(-innen) von öffentlich zugänglichen Ladesäulen! Diese können Zusatzerlöse in einer Höhe von ca. 15 ct. pro verkaufter oder selbst genutzter kWh geltend machen. Noch lukrativer wird es, wenn der Strom für die Ladesäule aus selbst produzierter Erneuerbarer Energie gewonnen wird. Speist sich die Ladesäule bspw. aus einer lokalen Photovoltaik-Anlage können Zusatzerlöse von ca. 30 ct. pro kWh Ladestrom realisiert werden. Hier eröffnet sich eine sehr lukrative Wertschöpfungsmöglichkeit für Unternehmen, die selbst erzeugten Strom in kleineren oder größeren öffentlich zugänglichen Ladeparks weitergeben wollen.

Sie besitzen ein E-Auto und wollen von der THG-Quote profitieren?
Sie betreiben schon einen kleinen Ladepark öffentlich zugängliche Ladesäule oder planen, einen solchen in naher Zukunft zu errichten?
EnergieSparKontor steht Ihnen für Fragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung!


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