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Photovoltaik: Rückenwind für „Volleinspeiser“

Wer sich kurz nach Einführung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) für eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach (Privat oder Gewerbe) entschied, konnte mit einer recht hohen Einspeisevergütung rechnen. Die „frühen“ PV-Anlagen waren daher meist reine Kapitalanlagen.

Da diese für 20 Jahre gesetzlich zugesicherten Einspeisevergütungen aber degressiv ausgelegt waren, schmolzen die Erträge für neue Investoren immer mehr ab. Genau so war es vom Gesetzgeber geplant. Der Einspeisevorrang und die Vergütungen für den eigenproduzierten Strom waren als „Anschubfinanzierung“ für den Ausbau der Erneuerbaren Energien gedacht.

Wirtschaftlich attraktiver wurden dann im Verlauf und mit in Tendenz steigenden Strompreisen PV-Anlagen deren erzeugter Strom selbst verbraucht werden konnte. Je höher der „Eigenverbrauch“ – desto wirtschaftlicher die Anlage.

Das ist bis heute so und sprunghaft steigende Strompreise verbessern natürlich die Wirtschaftlichkeitsberechnung jeder dieser Solaranlagen.

Große Dachflächen – geringer Verbrauch

Jetzt gibt es aber Unternehmen mit größeren Dachflächen, deren Stromverbrauch relativ gering ist und wo das Thema „Eigenverbrauch“ daher keine große Rolle spielt.

Genau für diese Firmen hat der Gesetzgeber mit der Umsetzung des sogenannten „Osterpaketes“ ab Mitte 2022 die Einspeisevergütungen deutlich heraufgesetzt.

Diese Anlagen werden deshalb als „Volleinspeiser“ bezeichnet, da deren Betreiber komplett auf „Eigenverbrauch“ verzichten und den erzeugten Strom zu 100% ins Netz einspeisen.

Berechnung

Der Gesetzgeber bezieht sich hier auf die Anlagengröße, die in Kilowattpeak (kWp) bemessen wird.

Bei diesem Modell werden für die ersten 10 kWp* 13,0 Cent vergütet, bis 100 kWp* 10,9 Cent und darüber hinaus 9,1 Cent.

Für eine Anlage mit 150 kWp* errechnet sich dann der Mischpreis für die Einspeisevergütung wie folgt:

10 kWp* zu 13,0 Cent = 1.30 Euro
90 kWp* zu 10,9 Cent = 9,81 Euro
50 kWp* zu 9,1 Cent = 4,55 Euro

Teilt man die Summe der drei Anteile 15,66 Euro durch 150 kWp* ergibt sich ein Mischpreis von 10,44 Cent pro erzeugter Kilowattstunde. Dieser gilt dann für alle im Jahr erzeugten Kilowattstunden.

Die Vergütung für sogenannte „Überschusseinspeiser“ – also diejenigen, die zunächst den Eigenverbrauch maximieren und nur den „Überschuss“ einspeisen – liegt zur Zeit bei gerade mal knapp 7 Cent.

Sie verfügen als mittelständisches Unternehmen oder Sporthalleneigentümer über größere ungenutzte Dachflächen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

*Kilowatt Peak

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