Energie-Blog

Verbraucherschützer gegen Stadtwerke?

Für große Aufregung sorgen aktuell nicht nur die sprunghaft ansteigenden Energiepreise, sondern auch Reaktionen von betroffenen Verbrauchern, Verbraucherschützern und sogar Minister:innen.

Der Anlass: Grundversorger (hier sehr häufig Stadtwerke) sehen sich massiver Kritik ausgesetzt, nachdem sie unterschiedliche Tarife für „Bestandskunden“ und „Neukunden“ veröffentlicht haben.

Auslöser hierfür sind zig-tausende ehemalige Kunden von „Billiganbietern“, denen von heute auf morgen gekündigt wurde und damit automatisch in der sogenannten „Grundversorgung“ landeten. Dieser Vorgang ist gesetzlich geregelt und soll verhindern, dass Haushalte unverschuldet ohne Strom- bzw. Gasversorgung bleiben.

Einige Grundversorger reagierten hierauf mit der o.a. Differenzierung, die im Extremfall dazu führte, dass Kunden in der Grundversorgung das „Dreifache“ (!) des bisherigen Preises zahlen müssen.

Ist nun aber eine solche Ungleichbehandlung in der „Grundversorgung“ von Bestandskunden und Neukunden gerechtfertigt? Darüber streiten sich jetzt die Geister.

Während die Verbraucherschutzzentrale NRW hier einen klaren Rechtsverstoß und die Etablierung eines Kunden-Zweiklassensystems sieht, haben betroffene Stadtwerke einleuchtende Gründe für ihr Vorgehen: Sie müssen kurzfristig für diese größere Anzahl von Kunden zu extrem hohen Preisen an der Strombörse beschaffen und müssten bei ihrem Grundversorgungstarif ohne Split ihre Bestandskunden ebenfalls mit Preiserhöhungen konfrontieren.

Damit rücken die eigentlichen Verursacher der Probleme in den Vordergrund: Die Energiediscounter!

Da ihr Geschäftsmodell (kurzfristige Energiebeschaffung zu günstigen Konditionen aber auch mit höherem Risiko) plötzlich nicht mehr funktioniert, kündigen sie einfach ihre Versorgungsverträge, stoppen die Belieferung ihrer Kunden und kündigen vereinzelt sogar an, sich bei verbesserter Marktlage wieder zu melden (!).

Fazit: Grundversorger und Stadtwerke sind nicht die Bösewichte!

Bei genauem Hinsehen entsteht der Eindruck, dass die gesetzlichen Regelungen für den Energiemarkt nicht ausreichen.

Daher erscheint es notwendig, dass sich die Bundesnetzagentur mit diesen Fällen befasst und eine Strommarktaufsicht geschaffen wird, die diese offenkundigen Missstände in Zukunft verhindert.

Betroffene Verbraucher (Unternehmen und private Haushalte) sollten jetzt nicht hektisch reagieren, sondern den Rat von Profis (Maklern mit Marktübersicht) suchen. Vergleichsportale, die bisher ordentliche Provisionen von den o.a. Energiediscountern erhalten haben, können im aktuellen Marktgeschehen kaum weiterhelfen.

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